Präsentation und Kompetenzen
Der Ausschuss ist zuständig für:
1. den Schutz der in den Verträgen und in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verankerten Bürgerrechte, Menschenrechte und Grundrechte, einschließlich des Schutzes der Minderheiten, innerhalb der Union;
2. die notwendigen Maßnahmen zur Bekämpfung jeglicher Form der Diskriminierung, außer der Diskriminierung aufgrund des Geschlechts oder am Arbeitsplatz und auf dem Arbeitsmarkt;
3. die Rechtsvorschriften in den Bereichen Transparenz und Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten;
4. den Aufbau und die Weiterentwicklung eines Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts, insbesondere:
a) Maßnahmen betreffend die Einreise und den Personenverkehr, Asyl und Zuwanderung,
b) Maßnahmen betreffend eine integrierte Verwaltung der Außengrenzen,
c) Maßnahmen im Zusammenhang mit der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen;
5. die Europäische Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht sowie die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte, Europol, Eurojust, die Europäische Polizeiakademie (EPA) und andere Organisationen und Einrichtungen in demselben Bereich;
6. die Feststellung der eindeutigen Gefahr einer schwerwiegenden Verletzung der allen Mitgliedstaaten gemeinsamen Grundsätze durch einen Mitgliedstaat.
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