Um die Fairness der Gerichtsverfahren sicherzustellen, ist eine besondere Aufmerksamkeit für verdächtige oder beschuldigte Personen erforderlich, die aufgrund ihres Alters, ihres geistigen oder körperlichen Zustands den Inhalt oder die Bedeutung des Verfahrens nicht verstehen oder ihm nicht folgen können. Die EU-Kommission plant einen entsprechenden Richtlinienvorschlag für 2012, der von Parlament und Rat abgeändert werden kann.
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