Stärkere Verfahrensrechte für EU-Bürger in Strafverfahren

Mit der größeren Freizügigkeit in der EU steigt auch die Anzahl der Menschen, die an Strafverfahren in einem anderen Mitgliedstaat als ihrem Heimatstaat beteiligt sind. Im Allgemeinen wissen Menschen weniger über ihre Verfahrensechte, wenn sie sich in einem anderen EU-Mitgliedstaat aufhalten oder sie verstehen die Verfahrenssprache des Gerichtes nicht. Dies kann das Recht eines jeden EU-Bürgers auf ein faires Gerichtsverfahren gefährden.

Angesichts dieser Gefahr und nach wiederholten Forderungen des Europäischen Parlaments haben sich die EU-Mitgliedstaaten im Oktober 2009 auf einen Fahrplan zur Stärkung von Verfahrensrechten (Download Fahrplan[1]) geeinigt, dessen Ziel es ist spezifische Maßnahmen für Verteidigungsrechte von verdächtigten und beschuldigten Personen festzulegen und die Fairness von Strafverfahren zu gewährleisten. Er garantiert den EU-Bürgern, dass die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten zusammenarbeiten, um ihre Rechte zu schützen und durchzusetzen.

Der Fahrplan befasst sich mit sechs vorrangigen Themen, zu denen gesetzgeberische Maßnahmen vorzunehmen sind. Da die ersten Kommissionsvorschläge von 2004 zur Gewährleistung fairer Verfahren nicht die einstimmige Unterstützung der EU-Mitgliedstaaten erhielten, legt die Kommission nun schrittweise verschiedene Maßnahmen zu Verfahrensrechten vor. Während die erste Maßnahme des Gesetzespakets bereits angenommen worden ist, werden weitere 3 Maßnahmen momentan im Innenausschuss des Europäischen Parlaments debattiert.

Die Maßnahmen umfassen insgesamt:



[1] http://register.consilium.europa.eu/pdf/de/09/st15/st15434.de09.pdf

 

 


Europäisches Justizportal mit Informationen zu

Beschuldigtenrechten in Strafverfahren

 

Wer einer Straftat verdächtigt oder beschuldigt wird, kann sich auf der Homepage "Europäisches Justizportal" über seine Rechte und Pflichten im Strafverfahren sowie über den Ablauf eines solchen Verfahrens informieren. Da die Rechtslage und die Abläufe von Strafverfahren je nach Mitgliestaat unterschiedlich sind, werden Ihnen unter dem Link https://e-justice.europa.eu/content_rights_of_defendants_in_criminal_proceedings_-169-de.do?init=true detaillierte Informationen gegliedert nach Ländern zur Verfügung gestellt. Diese dienen allerdings lediglich einer ersten Orientierung von Verdächtigen oder Beschuldigten; sie ersetzen keine Rechtsberatung.

Birgit Sippel

Europäische Union Sozialdemokratische Partei Deutschlands
 
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