Das Recht auf Belehrung in Strafverfahren

Im Juli 2010 hat die EU-Kommission eine Richtlinie zum Recht auf Belehrung in Strafverfahren vorgeschlagen. Für den Innenausschuss des Europäischen Parlaments habe ich einen entsprechenden Bericht entworfen, der am 13. Dezember 2011 mit großer Mehrheit vom Plenum verabschiedet wurde.

Die Richtlinie sieht vor, dass beschuldigte oder festgenommene Personen das Recht haben einen sogenannten "letter of rights", eine Erklärung der Rechte, in einer einfachen und verständlichen Sprache zu erhalten. Die Erklärung der Rechte sollte einschlägige Informationen über eine Reihe von Verfahrensrechten enthalten, über die die betroffenen Personen mindestens belehrt werden sollten:

  • das Recht auf Hinzuziehung eines Rechtsanwalts;
  • den etwaigen Anspruch auf unentgeltliche Rechtsberatung und die Voraussetzungen dafür;
  • das Recht auf Belehrung über den Tatvorwurf;
  • das Recht auf Dolmetsch- und Übersetzungsleistungen,
  • das Recht auf Aussageverweigerung.
  • das Recht auf Einsicht in die Verfahrensakte;
  • das Recht auf Unterrichtung der Konsularbehörden und einer Person;
  • das Recht auf Zugang zu dringender medizinischer Versorgung;
  • das Recht darauf zu erfahren, wie viele Stunden/Tage der Freiheitsentzug bis zur Vorführung vor eine Justizbehörde andauern darf.

Die Richtlinie muss innerhalb von 2 Jahren von den EU-Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt werden.

Weitere Informationsquellen:

Der Richtlinientext steht hier zur Verfügung http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?type=REPORT&reference=A7-2011-0408&language=DE&mode=XML

Weitere Informationen zur Richtlinie sind auf der Internetseite des Europäischen Parlaments zu finden http://www.europarl.europa.eu/oeil/file.jsp?id=5866242

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Birgit Sippel

Europäische Union Sozialdemokratische Partei Deutschlands
 
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