Migration

EU-Aktionsplan zur legalen Zuwanderung von Drittstaatsangehörigen

 

Das Legislativpaket zur legalen Migration wurde im Dezember 2005 vorgestellt. Darin kündigt die Kommission eine Reihe legislativer Maßnahmen an, insbesondere eine Rahmenrichtlinie, die Migranten EU-weit dieselben Rechte garantieren soll, sowie weitere Richtlinien zur legalen Migration, zum Beispiel zu hochqualifizierten Arbeitnehmern (Blue Card), Saisonarbeitern, konzernintern Entsendeten und Sanktionen gegen Arbeitgeber, die illegal Drittstaatsangehörige beschäftigen.

Mitteilung der Kommission: Zum Runterladen KOM(2005)669

Es ist bedauernswert, dass die Rahmenrichtlinie über eine kombinierte Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis für Drittstaatsangehörige (auch "Single Permit") aus sozial-demokratischer Sicht ihr Ziel verfehlt hat, allen Drittstaatsangehörigen Gleichbehandlung mit EU-Bürgern im Bezug auf Arbeitsbedingungen und soziale Rechte zu gestatten. Die horizontale Natur der Rahmenrichtlinie wird dadurch beeinträchtigt, dass der Kommissionsvorschlag bestimmte Gruppen von Drittstaatsangehörigen von vornherein ausgeschlossen hat (Asylbewerber, Saisonarbeiter und konzernintern Entsendete zum Beispiel). Trotz der Kritik der Sozialdemokraten hat sich das Parlament vor kurzem informell mit dem Rat geeinigt.

Kommissionsvorschlag: Zum Runterladen KOM(2007)063

EP-Position:   http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-//EP//TEXT+TA+P7-TA-2011-0115+0+DOC+XML+V0//DE

Im Juli 2010 hat die Kommission zwei weitere Vorschläge aus dem Paket zur legalen Migration vorgestellt: die Richtlinien zur konzerninternen Entsendung und zur Saisonarbeit. Beide Vorschläge betreffen temporäre Migration.

Der Kommissionsvorschlag zur konzerninternen Entsendung (auch "ICT-Richtlinie") soll die Entsendung von Arbeitnehmern von einem in einem Drittstaat ansässigen Unternehmen in eine oder mehrere Niederlassungen in der EU vereinfachen. Der Vorschlag setzt bestimmte Rahmenbedingungen, wie eine maximale Aufenthaltsdauer von drei Jahren, sowie eine Weiterentsendung von maximal einem Jahr. Die konzerninterne Entsendung soll für Manager, Facharbeiter und Trainees anwendbar sein. Die verwendeten Definitionen sind jedoch zu weit gefasst und müssen dahingehend verdeutlicht werden, dass nur hoch qualifizierte Arbeitnehmer konzernintern entsendet werden können, um Ausbeutung und Lohndumping zu verhindern. Zudem muss dafür gesorgt werden, dass das Prinzip "gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort" Anwendung findet. Dafür muss der Bezug zur Entsenderichtlinie geklärt werden, deren Anwendung schon innerhalb der EU höchst problematisch ist.

Kommissionsvorschlag: Zum Runterladen KOM(2010)0378

Der Richtlinienvorschlag zur Saisonarbeit soll die Zulassung von Drittstaatsangehörigen zur saisonalen Beschäftigung vereinfachen, Mindeststandards bei den Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen schaffen und Ausbeutung bekämpfen helfen. Die Kernfragen der Richtlinie sind Anwendungsbereich, Aufenthaltsdauer und die Rechte der Saisonarbeiter. Im Moment sieht es so aus als könnte sich das Parlament auf einen auf drei Sektoren begrenzten Anwendungsbereich einigen; Landwirtschaft, Gartenbau und Tourismus. Wir fordern, dass eine Ausweitung auf andere Sektoren durch die Mitgliedsstaaten nur mit einer Beteiligung der Sozialpartner möglich wird. Die Aufenthaltsdauer für Saisonarbeiter muss beschränkt sein, um zu verhindern, dass reguläre Arbeitsplätze durch Saisonarbeiter besetzt werden. Deshalb unterstützen wir den Kommissionsvorschlag, der 6 Monate festlegt. Saisonarbeiter sind stark von Ausbeutung bedroht, daher müssen wir versuchen, sie besser zu schützen. Es muss dafür gesorgt werden, dass sie angemessene Wohn- und Arbeitsbedingungen bekommen. Damit eine korrekte Umsetzung gewährt werden kann, fordern wir außerdem klare Richtlinien für Sanktionen gegen Arbeitgeber. Der Zugang zu Beschwerdemechanismen muss ebenfalls erleichtert werden.

Kommissionsvorschlag: Zum Runterladen KOM(2010)0379

Birgit Sippel

Europäische Union Sozialdemokratische Partei Deutschlands
 
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