Für die Prozesskostenhilfe, die im Fahrplan zur Stärkung der Verfahrensrechte von 2009 mit dem Recht auf Rechtsbeistand verbunden wurde, will die EU-Kommission wegen der Besonderheiten und Komplexität der Frage einen getrennten Richtlinienvorschlag vorlegen. Das Recht auf Prozesskostenhilfe sollte vollständige Gleichbehandlung beim Zugang zum Recht auf Rechtsbeistand sicherstellen. Verdächtige oder beschuldigte Personen, die nicht über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, weil sie beispielsweise in Haft sind, dürfen nicht vom Recht auf Rechtsbeistand ausgeschlossen werden.
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