Einreichung einer Petition an das Europäische Parlament
Jeder Bürger der Europäischen Union oder jede Person mit Wohnort in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union kann allein oder zusammen mit anderen Personen in Angelegenheiten, die in die Tätigkeitsbereiche der Union fallen und die ihn oder sie unmittelbar betreffen, eine Petition an das Europäische Parlament richten. Auch Unternehmen, Organisationen oder Vereinigungen mit Sitz in der Europäischen Union können dieses Petitionsrecht ausüben.
Eine Petition kann als Beschwerde oder Ersuchen abgefasst sein und sich auf Angelegenheiten von öffentlichem oder privatem Interesse beziehen.
In der Petition kann ein individuelles Ersuchen, eine Beschwerde oder Bemerkung zur Anwendung von EU-Recht oder eine Aufforderung an das Europäische Parlament, zu einer bestimmten Angelegenheit Stellung zu nehmen, dargelegt werden. Solche Petitionen geben dem Europäischen Parlament Gelegenheit, auf Verletzungen der Rechte eines Unionsbürgers durch einen Mitgliedstaat oder lokale Gebietskörperschaften oder eine sonstige Institution hinzuweisen.
Eingaben kann man schriftlich oder online über die Internetseiten des Europäischen Parlaments machen, und zwar in jeder Amtssprache:: https://www.secure.europarl.europa.eu/parliament/public/petition/secured/submit.do?language=DE.
Der Europäische Bürgerbeauftragte
Beim Europäischen Bürgerbeauftragten kann sich jeder beschweren, der einen Missstand vermutet, wenn Organe oder andere Institutionen der EU für ihn tätig geworden sind. Am häufigsten beschweren sich Bürger und Firmen wegen unnötiger Verzögerungen oder verspäteter Zahlungen, wegen Verweigerung von Informationen oder Diskriminierung.
Als Bürgerbeauftragten hat das Europäische Parlament 2003 den Griechen Nikiforos Diamandouros gewählt und im Januar 2010 wiedergewählt. Der Bürgerbeauftragte kann von sich aus Untersuchungen einleiten und zwischen den Beschwerdeführern und der EU-Verwaltung schlichten. Er legt dem Europäischen Parlament jährlich einen Bericht über seine Tätigkeit vor. Über die Internetseite des Europäischen Bürgerbeauftragten kann man sich auch das Beschwerdeformular herunterladen: https://secure.ombudsman.europa.eu/atyourservice/secured/complaintform/home.faces.




