Europaabgeordnete bezieht Stellung zum neuen Richtlinienentwurf der EU-Kommission zur Beschäftigung von Saisonarbeitnehmern
In dieser Woche stellte die EU-Kommission in Brüssel einen Richtlinienvorschlag für Saisonarbeitskräfte aus Drittstaaten vor. Der Entwurf regelt, zu welchen Bedingungen Saisonarbeitnehmer beschäftigt werden dürfen. Unter anderem sieht die Richtlinie vor, dass die Beschäftigungsdauer für Saisonarbeiter auf höchstens sechs Monate festgelegt werden soll. Birgit Sippel dazu: “Das ist positiv zu bewerten, denn in der deutschen Landwirtschaft hat sich diese Frist bewährt.” Allerdings schränkt der Kommissionsvorschlag den Geltungsbereich der Richtlinie nicht auf bestimmte Branchen ein. Das sieht die Europaabgeordnete kritisch: “Hier muss zukünftig darauf geachtet werden, dass durch die Saisonarbeit keine neuer Billiglohn-Sektor und kein zweiter Leiharbeitssektor entsteht. Denn dadurch werden keine neuen Arbeitsplätze geschaffen, sondern normale, tarifgebundene Arbeitsverhältnisse verdrängt.”
Darüber hinaus sieht der Richtlinienentwurf ein Gleichbehandlungsgebot vor: Die allgemein geltenden Lohnvorschriften und vorgeschriebenen Arbeitsbedingungen in einem Mitgliedsland sollen zukünftig gleichermaßen auch für Saisonarbeitskräfte gelten. Birgit Sippel: “Die Arbeitsbedingungen für Saionsarbeiterinnen und Saisonarbeiter müssen auch in Zukunft menschenwürdig und angemessen sein. Daher ist der Vorschlag der Kommission in diesem Punkt richtig. Allerdings muss auf die Einhaltung der Bestimmungen geachtet werden. Ausbeutung darf nicht durch die Hintertür eingeführt werden.” Arbeitgeber, die ihre arbeitsvertraglichen Verpflichtungen gegenüber den Saisonbeschäftigten verletzen, sollen laut dem neuen Richtlinienvorschlag zukünftig deutlich sanktioniert werden. Das setze die notwendigen Anreize zur Einhaltung von Mindeststandards. Birgit Sippel: “Als Europäisches Parlament werden wir den Kommissionsvorschlag genau prüfen und Änderungsvorschläge zur Sicherung der Rechte der Arbeitskräfte einbringen.”
Sippel weist in diesem Zusammenhang abschließend noch einmal auf die Bedeutung der Arbeitnehmerfreizügigkeit hin: “Als positiv anzusehen ist, dass die neueren EU-Mitgliedsstaaten wie etwa Polen wie vorgesehen ab Mai 2011 die volle Arbeitnehmerfreizügigkeit erhalten und für die neuen EU-Mitgliedsstaaten Rumänien und Bulgarien die Arbeitnehmerfreizügigkeit innerhalb des vorgegebenen Zeitrahmens gelten wird. Diese Freizügigkeit hilft in Zukunft, Ausbeutung von Saisonarbeitskräften – wenn nicht vollkommen zu verhindern – so zumindest erheblich zu erschweren.”
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