EU-Maßnahmen zur Stärkung des Opferschutzes
Was passiert, wenn ich als Deutscher im europäischen Ausland Opfer einer Straftat werde? An wen kann ich mich wenden, wenn ich Hilfe brauche? Wie und in welcher Sprache kann ich mit Polizei und Justizbehörden kommunizieren? Wie sehen die nationalen Gesetze aus und inwiefern unterscheiden sich diese vielleicht von denen in Deutschland?
Jedes Jahr werden schätzungsweise 75 Millionen Menschen in der EU Opfer einer Straftat. Gerade wenn sich die Opfer im europäischen Ausland befinden, kann es wegen der anderen Kultur, der fremden Sprache und anderen Rechtsvorschriften oft schwierig sein, ihre Rechte durchzusetzen. Dies widerspricht dem Grundsatz der Gleichbehandlung aller EU-Bürger, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit. Das Parlament ist seit Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon berechtigt, gemeinsam mit dem Rat an Gesetzen mitzuwirken, die die Rechte von Opfern EU-weit verbessern.
Zu diesem Zweck wurden in zwei zentralen Bereichen Rechtsakte verabschiedet, bzw. sind noch in der Verhandlungsphase:
- Die Richtlinie über Mindeststandards für den Opferschutz
- Die Europäische Schutzanordnung
Die Richtlinie über Mindeststandards für den Opferschutz
Grundproblem
Ein Slowene, der auf Geschäftsreise in Österreich überfallen und schwer verletzt wird, eine Touristin aus Deutschland, die in Madrid belästigt wird, oder ein Schüler aus Bulgarien, der in Finnland Opfer einer Straftat wird: Wenn Bürgerinnen und Bürger sich frei innerhalb der EU bewegen können, besteht auch immer das Risiko, dass sie in einem anderen Land als dem ihrigen Opfer einer Straftat werden. Unabhängig davon, um welche Art der Straftat es sich handelt - Raubüberfall, Diebstahl, Einbruch, Vergewaltigung, tätlicher Übergriff, Belästigung, eine durch Hass motivierte Tat, ein Terroranschlag oder Menschenhandel - sollte jedes Opfer respektvoll und würdig behandelt werden und generelle Hilfe, Zugang zur Justiz und Entschädigung sichergestellt sein. Die Rechtsvorschriften in den einzelnen Mitgliedstaaten sind jedoch uneinheitlich und erfüllen nicht immer diese Grundanforderungen.
Was tut die EU?
Am 18. Mai 2011 hat die Kommission einen Richtlinienvorschlag über Mindeststandards für den Opferschutz vorgelegt. Diese Richtlinie soll gewährleisten, dass Polizei, Staatsanwaltschaft und Richterschaft in einem angemessenen Umfang mit Opfern geschult werden, damit diese eine respektvolle Behandlung erfahren. Dazu gehört, dass die Opfer in einer für sie verständlichen Form über ihre Rechte aufgeklärt und über den Fall informiert werden und Zugang zu Opferhilfe haben. Des Weiteren soll ein angemessener Schutz für besonders schutzbedürftige Personen, wie Kinder, Vergewaltigungsopfer oder Behinderte, sichergestellt werden. Außerdem müssen Opfer während der polizeilichen Ermittlungen und des Gerichtsverfahrens geschützt werden und sollen die Gelegenheit erhalten, sich am Verfahren zu beteiligen, wenn diese dies wünschen.
Am 26. Januar 2012 hat der Innenausschuss des Europäischen Parlaments seinen Berichtsentwurf vorgestellt. In diesem begrüßte er viele Vorschläge des Richtlinienvorschlags. Gleichzeitig wies er darauf hin, dass mehr getan werden sollte, um einen umfassenden Opferschutz in jedem einzelnen Mitgliedstaat zu gewährleisten. Dazu gehört, dass bestimmte Aspekte mit größerem Gewicht behandelt werden sollten, wie z. B. das Recht auf Information oder die Gewährleistung kostenfreier Opferhilfsdienste. Außerdem sollen geschlechtsspezifische Dynamiken von Opferrechten besonders berücksichtigt werden. Das Europäische Parlament wird voraussichtlich im ersten Halbjahr 2012 in erster Lesung über den Bericht abstimmen.
Den Vorschlag der Kommission für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Mindeststandards für die Rechte un den Schutz von Opfern von Straftaten sowie für die Opferhilfe finden Sie hier.
Der aktuelle Stand der Verhandlungen kann hier eingesehen werden.
Die Europäische Schutzanordnung
Grundproblem
Wer Opfer einer Gewalttat wurde, kann in jedem einzelnen Mitgliedstaat der EU eine sogenannte Schutzanordnung beantragen. Diese verbietet zum Beispiel einem gewalttätigen Ehemann, sich seiner Ehefrau auf eine bestimmte Distanz zu nähern. Hierdurch soll vor allem verhindert werden, dass Opfer von Stalking oder körperlicher Gewalt erneut Opfer derselben Straftat durch denselben Täter werden. Die meisten Schutzanordnungen werden in Fällen von Gewalt gegen Frauen ausgestellt; Schätzungen gehen davon aus, dass es EU-weit mehr als 100.000 sind. Aber was passiert, wenn eben jene Ehefrau in einen anderen EU-Staat reisen möchte oder muss, sei es aus beruflichen oder privaten Gründen? Bisher erkennen die Mitgliedstaaten nur die im eigenen Land ausgestellten Schutzanordnungen an. Die praktische Folge kann so aussehen:Ein Täter könnte sein Opfer, das aus beruflichen Gründen für einige Tage in einen anderen Mitgliedstaat reisen muss, verfolgen und sich ihm erneut nähern, ohne sich strafbar zu machen. Das Opfer müsste auch im Gastland erneut eine Schutzanordnung nach dortigem nationalem Recht beantragen, um hiervor geschützt zu sein. Dies aber kann ein sehr langwieriges Verfahren sein.
Was tut die EU?
Aus diesem Grund haben 12 Mitgliedstaaten im September 2009 eine Initiative zur EU-weiten Anerkennung von Schutzanordnungen gestartet. Überlegung war hierbei, dass es in einem gemeinsamen Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts allen Unionsbürgern gleichermaßen möglich sein muss, sich frei und ohne Angst grenzüberschreitend bewegen zu können. Gemäß dem Stockholmer Programm gehört hierzu auch die gegenseitige Anerkennung von Gerichtsurteilen in Straf- und Zivilsachen. Am 13. Dezember 2011 hat das Plenum des Europäischen Parlaments in zweiter Lesung mit großer Mehrheit dem Standpunkt des Rates zu einer Richtlinie zur gegenseitigen Anerkennung von Schutzanordnungen in Strafsachen zugestimmt. Damit die Richtlinie in Kaft treten kann, muss der Rat sie nun noch annehmen.
Wird die neue Richtlinie in allen Mitgliedstaaten gelten?
Die ursprüngliche Idee war es, eine EU-weite Anerkennung von allen Schutzanordnungen zu erreichen. Bei den Verhandlungen zeigte sich jedoch folgendes Problem: In einigen Mitgliedstaaten fallen Schutzanordnungen in den Bereich des Strafrechts, in anderen fallen sie in den Bereich des Zivil- bzw. Vewaltungsrechts. In Deutschland beispielsweise sind Schutzanordnungen im Gewaltschutzgesetz geregelt und fallen damit in den Bereich des Zivilrechts. Es war nicht möglich, in einer Richtlinie beide Arten von Schutzanordnungen zu erfassen, weil die Rechtsgrundlage des Kommissionsvorschlags nur die Zusammenarbeit in Straf-, nicht aber in Zivilsachen erlaubt.
Die nun vom Parlament angenommene Richtlinie regelt die Anerkennung von Schutzanordnungen im Strafrecht. Das heißt, dass sie auch nur für jene Mitgliedstaaten gilt, deren nationales Recht die Vergabe von Schutzanordnungen im Rahmen des Strafrechts vorsieht. Deutschland bleibt also somit vom Anwendungsbereich ausgeschlossen. Zudem machen Irland und Dänemark bei der Richtlinie von ihrer Ausstiegsklausel Gebrauch.
Damit die Europäische Schutzanordnung auch in jenen Ländern gelten kann, in denen ihre Anordnung wie in Deutschland in den Bereich des Zivil- oder Verwaltungsrechts fällt, hat die Kommission hierzu am 18. Mai 2011 einen eigenständigen Verordnungsvorschlag vorgelegt. Dieser wird zurzeit von Rat und Europäischem Parlament geprüft.
Als Sozialdemokratin begrüße ich ausdrücklich jede Maßnahme, die zur EU-weiten Stärkung des Opferschutzes beiträgt. Die Freizügigkeit ist ein Grundrecht, das für alle Bürgerinnen und Bürger gelten muss. Wir Sozialdemokraten im Europäischen Parlament werden uns deshalb dafür einsetzen, dass die Verordnung zur gegenseitigen Anerkennung von Schutzanordnungen in Zivilsachen möglichst schnell angenommen wird.
Den Standpunkt des Rates in erster Lesung im Hinblick auf den Erlass einer Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Europäische Schutzanordnung finden Sie hier.
Die Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 13. Dezember 2011 zu dem Standpunkt des Rates in erster Lesung im Hinblick auf den Erlass einer Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Europäische Schutzanordnung finden Sie hier.
Der aktuelle Stand der Verhandlungen zur Europäischen Schutzanordnung in Strafsachen kann hier eingesehen werden.
Den Vorschlag der Kommission zur gegenseitigen Anerkennung von Schutzanordnungen in Zivilsachen finden Sie hier.
Der aktuelle Stand der Verhandlungen zur Europäischen Schutzanordnung in Zivilsachen kann hier eingesehen werden.
Bekämpfung des sexuellen Kindesmissbrauchs, der sexuellen Ausbeutung von Kindern und der Kinderpornografie
Sexueller Missbrauch und sexuelle Ausbeutung von Kindern sind besonders schwere Verbrechen, die bei den Opfern zu lang anhaltenden körperlichen, psychischen und sozialen Schäden führen. 80 Prozent aller Straftaten finden im familiären Umfeld oder in der Schule statt, das heißt, dass der Täter meist eine Person ist, dem das Kind vertraut. Wer sexuelle Gewalt gegen Kinder effektiv bekämpfen will, muss sich deshalb vor allem auf das reale Leben konzentrieren.
Um künftig wirksamer und mit einheitlichen Standards gegen dieses Verbrechen vorzugehen, hat der Ministerrat am 15. November 2011 eine neue EU-Richtlinie zur Bekämpfung des sexuellen Kindesmissbrauchs, der sexuellen Ausbeutung von Kindern und der Kinderpornografie erlassen. Das Europäische Parlament hatte sich bereits am 27. Oktober 2011 als gleichberechtigter Mitgesetzgeber mit großer Mehrheit für die Richtlinie ausgesprochen. Diese enthält nicht nur Bestimmungen über die Verfolgung von Straftätern, sondern auch über die Verbrechensprävention und den Schutz von Opfern im Kindesalter.
Das Europäische Parlament konnte viele seiner Forderungen in den Verhandlungen zum Richtlinientext durchsetzen. Von besonderer Bedeutung sind die Bestimmungen über die Prävention von Verbrechen. So soll verurteilten Sexualstraftätern eine berufliche oder ehrenamtliche Tätigkeit mit Kindern untersagt sein. Darüber hinaus hält die neue Richtlinie explizit die besondere Verantwortung von juristischen Personen fest und ermutigt die Mitgliedstaaten, ein Bündel möglicher Sanktionsmaßnahmen vorzusehen. Mit Blick auf Kontaktaufnahmen im Internet bzw. Chatrooms hält das Europäische Parlament eine Stärkung der inhaltlichen Medienkompetenz von Kindern und Eltern für besonders dringlich. Zudem soll die Unterstützung für Opfer dahingehend ausgebaut werden, dass sie Hilfe unabhängig von einer Beteiligung im Strafverfahren erhalten. Der besondere Unterstützungsbedarf von Kindern im Rahmen von Strafprozessen ist auch in Deutschland längst nicht allen Verantwortlichen präsent. Es war daher wichtig, gerade diesen Aspekt zu verstärken.
Insgesamt legt die neue Richtlinie EU-weite Mindeststrafen für über 20 Straftaten im Zusammenhang mit sexuellem Missbrauch sowie sexueller Ausbeutung und Kinderpornografie fest. Die Anwendbarkeit der Strafnormen wird auch auf Straftaten ausgedehnt, die EU-Bürger im Ausland begangen haben. Wichtig für uns Sozialdemokraten ist insbesondere, dass die Mitgliedstaaten nun verpflichtet werden, kinderpornografisches Seiten aus dem Internet zu löschen, anstatt sie nur zu sperren. Die nun gefundene Lösung trägt der realen Praxis im Internet Rechnung. Denn diejenigen, die kinderpornografisches Material über das Internet beziehen wollen, suchen gezielt danach und könnten Sperren ohnen nennenswerten Aufwand umgehen. Um Kinderpornografie wirkungsvoll zu bekämpfen, ist es daher richtig, die Seiten aus dem Internet zu löschen.
Von den EU-Mitgliedstaaten wird nun erwartet, dass sie die Richtlinie innerhalb von zwei Jahren in innerstaatliches Recht umsetzen. Der ausgehandelte Richtlinientext ist das Ergebnis eines intensiven und produktiven Austausches. Viele Antworten, die wir mit der neuen Richtlinie geben, wie die Verbesserung der Prävention, die Verfolgbarkeit von Sextourismus und die klaren Strafrahmen, dienen direkt dem Wohl der Kinder. Die Richtlinie ist zudem ein wichtiger Schritt im Kampf gegen Kinderpornografie.
Weitere Informationsquellen:
Der Richtlinientext steht hier zur Verfügung.
Die Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments und der Standpunkt des Europäischen Parlaments, festgelegt in erster Lesung am 27. Oktober 2011 im Hinblick auf den Erlass der Richtlinie sind unter folgendem Link zu finden: http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-//EP//TEXT+TA+P7-TA-2011-0468+0+DOC+XML+V0//DE&language=DE#BKMD-2.
Weitere Informationen zur Richtlinie sind auf der Internetseite des Europäischen Parlaments zu finden: http://www.europarl.europa.eu/oeil/file.jsp?id=5849492.
Ein Video von EuroparlTV zum Thema finden Sie unter diesem Link: http://www.europarltv.europa.eu/en/player.aspx?pid=dae83c8b-3422-4dce-b69f-9fe3012cbc5c
Europaweiter Kampf gegen Menschenhandel
Der Handel mit Menschen gilt, nach dem Drogen- und Waffenhandel, als drittgrößte Einnahmequelle des organisierten Verbrechens. Nach Angaben der Internationalen Arbeitsorganisation werden weltweit 2,45 Millionen Menschen als Folge von Menschenhandel in Zwangsarbeit ausgebeutet. Die meisten Menschenhandelsopfer werden zur Prostitution gezwungen (43%) - überwiegend Frauen und Mädchen - oder als Dienstboten in Privathaushalten ausgebeutet (32%).
Um künftig wirksamer gegen dieses grenzüberschreitende Verbrechen vorzugehen, hat der Ministerrat am 21. März 2011 eine neue EU-Richtlinie zur Bekämpfung des Menschenhandels erlassen. Das Europäische Parlament hatte sich bereits am 14. Dezember 2010 als gleichberechtigter Mitgesetzgeber mit großer Mehrheit für die Richtlinie ausgesprochen. Diese enthält verbindliche Regelungen, um Menschenhandel zu unterbinden, Menschenhändler wirksam strafrechtlich zu verfolgen und ein Höchstmaß an Opferschutz un Prävention zu gewähren. Sie ersetzt die derzeitigen EU-Vorschriften aus dem Jahre 2002 (Rahmenbeschluss 2002/629/JI) und gilt für alle Mitgliedstaaten außer für Dänemark und das Vereinigte Königreich.
Während der Richtlinienvorschlag der EU-Kommission vor allem ein höheres Strafmaß für Täter beabsichtigte, ist es den Sozialdemokraten gelungen, einen umfassenderen Ansatz zur Bekämpfung des Menschenhandels in die Richtlinie zu integrieren, der auch die Einwanderungspolitik un einen verstärkten Opferschutz beinhaltet. Der Kampf gegen den Menschenhandel darf nicht nur den Aspekt der Sicherheit umfassen - genauso wichtig sind konkrete Hilfen für die Opfer. Insbesondere die Nichtverfolgung von Opfern für Taten, die als direkte Folge des Menschenhandels begangen wurden wie Verstöße gegen Einwanderungsgesetze sowie die Möglichkeit einer befristeten Aufenthaltsbewilligung und der Gewährung internationalen Schutzes sind wesentliche Erfolge, die das Europäische Parlament in den Verhandlungen mit Rat und Kommission erzielen konnte. Darüber hinaus müssen Personen, die in den Kontakt mit Opfern kommen könnten, künftig entsprechend geschult und sensibilisiert werden sowie potenzielle Opfer auf die Gefahren des Menschenhandels aufmerksam gemacht werden.
Die Sozialdemokraten konnten zudem verstärkte Maßnahmen zur Unterstützung der Opfer einschließlich der Bereitstellung von Unterkünften, medizinische und psychologische Hilfe sowie zusätzliche Programme durchsetzen, um ihnen bei der gesellschaftlichen Reintegration zu helfen. Ein Opfer ist bereits beim ersten Verdacht auf das Vorliegen von Menschenhandel als solches zu behandeln. Es muss vor, während und nach dem Strafverfahren Unterstützung erhalten. Gemäß der Richtlinie haben besonders schutzbedürftige Personen Anspruch auf eine Sonderbehandlung, um nicht ein zweites Mal zum Opfer zu werden (kein Blickkontakt mit dem Beschuldigten, keine Befragung zum Privatleben, keine unnötigen Vernehmungen, etc.). Darüber hinaus kann Opfern Polizeischutz gewährt werden; außerdem haben sie Anspruch auf rechtlichen Beistand, um eine Entschädigung geltend zu machen. Kinder, die Opfer von Menschenhandel sind, erhalten besonderen Schutz: Das Wohl des Kindes muss vorrangig sein. Alle Kinder müssen kostenlosen Rechtsbeistand genießen und Minderjährige ohne Begleitung erhalten einen Vormund oder Vertreter.
Im Bereich der Strafverfolgung sieht die Richtlinie u. a. die Möglichkeit der Verfolgung von EU-Staatsangehörigen für in anderen Ländern begangene Straftaten vor, sowie den Einsatz von Ermittlungsmethoden wie etwa das Aufspüren von Erträgen aus Straftaten. Die strafrechtliche Verfolgung von Personen, die die Dienste von Opfern des Menschenhandels in Anspruch nehmen, bleibt weiterhin nicht verbindlich. Allerdings müssen die Mitgliedstaaten der Kommission über die Einführung von Sanktionen gegen Nutzer dieser Dienste berichten. Es ist unerlässlich, die Nachfrageseite dieser Netzwerke zu verringern und potentielle Kunden über den Zusammenhang mit Menschenhandel zu informieren, weil das der einzige wirksame Weg ist, den Menschenhandel zu beenden.
Die jetzige Richtlinie stellt einen gelungenen Kompromiss dar, der die EU in ihrem Vorgehen gegen den Menschenhandel stärkt. Mit der Umsetzung der Richtlinie ist sichergestellt, dass der Tatbestand des Menschenhandels und das Strafmaß hierfür in allen Mitgliedstaaten gleich geregelt sind. Die Umsetzung in innerstaatliches Recht muss innerhalb von zwei Jahren erfolgen.
Weitere Informationsquellen:
Der Richtlinientext steht hier als Download zur Verfügung. Weitere Informationen zur Richtlinie sind auf der Internetseite des Europäischen Parlaments zu finden (http://www.europarl.europa.eu/oeil/file.jsp?id=5849482).
Im Dezember 2010 ernannte die Kommission Myria Vassiliadou zur EU-Koordinatorin für die Bekämpfung des Menschenhandels. Ihre Aufgabe ist es, die Arbeit von EU-Organen, EU-Agenturen, Mitgliedstaaten, Drittländern und internationalen Akteuren auf dem Gebiet des Menschenhandels besser untereinander abzustimmen und dem Europäischen Parlament über ihre Arbeit Bericht zu erstatten (IP/10/1715).
Die EU-Kommission richtete außerdem eine spezielle Website zum Thema Bekämpfung des Menschenhandels ein (http://ec.europa.eu/anti-trafficking/), die als gemeinsames Informationsportal für diejenigen dienen soll, die an der Basis arbeiten, in der Zivilgesellschaft oder der Wissenschaft tätig sind oder sich aus sonstigen Gründen für das Thema Menschenhandel interessieren.
Gewalt an Frauen effektiver bekämpfen
Initiativbericht des Europäischen Parlaments zur Gewalt gegen Frauen einstimmig angenommen
Am 4. April wurde der Initiativbericht des Europäischen Parlaments zur Bekämpfung von Gewalt an Frauen einstimmig angenommen. Der Text, zu dessen Ausarbeitung wir Sozialdemokraten entschieden beigetragen haben, wurde fraktionsübergreifend getragen, was ein großer Erfolg für uns ist.
Gewalt an Frauen ist immer noch ein großes Problem, auch im Europäischen Raum. Selbst wenn das Bewusstsein für die Gefahren und Folgen gestiegen ist, haben 45% der Frauen in Europa bereits Gewalt von Männern erfahren. Alle Formen von Gewalt gegen Frauen, sexueller, physischer oder psychischer Art, verletzen deren Würde und Freiheit und müssen bestraft werden: Sei es Gewalt in der Ehe, Beschneidung, Zwangsverheiratungen, Menschenhandel und Zwangsprostitution. Die psychischen und physischen Folgen von Gewalt an Frauen sind verheerend, für die Frauen selbst und für ihrer näheres Umfeld. Man schätzt die daraus folgenden Kosten für die europäischen Mitgliedstaaten auf rund 16 Milliarden Euro.
Auf den Druck der Sozialdemokraten hin wird von Seiten der Kommission eine Charta der Frauenrechte erarbeitet, die auch eine Strategie zur Bekämpfung von Gewalt an Frauen enthalten wird. Diese Strategie soll Mitte Mai vorliegen. Anlässlich dessen präsentiert nun das Parlament seine Position in dem Initiativbericht.
Wir unterstützen die Forderung der Berichterstatterin Eva Britt Svensson, die die Mitgliedstaaten aufruft, alle Formen von Gewalt gegen Frauen unter Strafe zu stellen und das Gewicht auf den Schutz der Opfer zu legen. Die Betroffenen befinden sich unter enormem psychischen Druck, vor allem da Gewalt häufig in Beziehungen vorkommt. Deshalb darf der Erfolg eines Strafverfahrens nicht ausschließlich von der Aussage des Opfers abhängen. Die Entscheidung, ob eine Person angeklagt werden soll, muss letztlich bei der polizeilichen Autorität oder dem Staatsanwalt liegen.
Um den Schutz der Opfer von Gewalt zu verbessern, muss das Netz an Hilfseinrichtungen erweitert werden. In solchen Einrichtungen muss sowohl für Unterkunft, als auch für rechtliche und psychologische Hilfe gesorgt sein. Eine entsprechende Ausbildung für das Personal ist zudem unabdingbar. Wir Sozialdemokraten fordern, mindestens einen Platz für misshandelte Frauen auf 1000 Einwohner zu schaffen. Außerdem sollen Opfer von Gewalt rechtlichen Beistand in Form von persönlicher Beratung bekommen, auch wenn es sich um Zeugen handelt.
Abgesehen vom Schutz der Opfer ist die Verbesserung der Präventivmaßnahmen von Seiten der Sozialdienste und anderer Institutionen notwendig. Aufklärung in der Schule kann helfen, gegenseitigen Respekt zwischen den Geschlechtern zu fördern und so Gewalt vorzubeugen. Zusätzlich können gezielte Selbstverteidigungskurse das Selbstvertrauen und die Wehrhaftigkeit von jungen Mädchen stärken. Um Früherkennung zu fördern, fordern wir außerdem gezielte Schulungen für Polizisten und Sozialarbeiter.
Der Zugang zu Informationen für Gewaltopfer muss vereinfacht werden, zum Beispiel im Internet. Des Weiteren sind wir für die Einführung einer europaweiten Hotline. Um die Maßnahmen gegen Gewalt an Frauen weiter zu verbessern, muss zudem auf europäischem Niveau eine gezielte Datenerhebung eingeführt werden, die helfen soll, die Ursachen und Folgen von Gewalt besser abschätzen und so auch besser bekämpfen zu können. In Spanien existiert bereits ein solches System, an dem man sich orientieren könnte.




