Rechte am Arbeitsplatz

Dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer überall in der EU ihre Rechte am Arbeitsplatz wahrnehmen können, ist mir ein wichtiges Anliegen.

 

Arbeitszeitrichtlinie

Als Antwort auf die zunehmende Flexibilisierung des Arbeitmarktes ist 1993 die erste Arbeitszeitrichtlinie eingeführt worden. Darin ging es vor allem um den Schutz der Gesundheit und Sicherheit von Arbeitnehmern durch die Begrenzung der durchschnittlichen Wochenarbeitszeit auf 48 Stunden sowie durch die Festlegung von täglichen und wöchentlichen Ausgleichsruhezeiten. mehr... 


Mutterschutzrichlinie

Im Jahr 1992 verabschiedete die Europäische Kommission zum ersten Mal eine einheitliche Mutterschutzrichtlinie. Diese ermöglichte Arbeitnehmerinnen einen bezahlten Mutterschaftsurlaub von 14 Wochen und legte Gesundheits- und Sicherheitsbedingungen für schwangere und stillende Arbeitnehmerinnen fest. Ferner führte sie Bestimmungen zum Schutz vor Entlassungen ein. mehr...

 

 

 

 

Birgit Sippel




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