Das Grünbuch der EU-Kommission wurde im Juni 2011 veröffentlicht. Es soll anhand von zehn Fragen Aufschluss darüber geben, wie das gegenseitige Vertrauen in diesem Bereich gestärkt werden kann. Nichtregierungsorganisationen und die Zivilgesellschaft sind eingeladen sich an der öffentlichen Anhörung zum Freiheitsentzug bis zum 30. November 2011 zu beteiligen.
Freiheitsentzug und Strafvollzug fallen zwar in die ausschließliche Zuständigkeit der Mitgliedstaaten, doch wenn es um EU-Regelungen zur Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung wie den Europäischen Haftbefehl geht, muss die EU-Kommission dafür sorgen, dass die justizielle Zusammenarbeit in der EU funktioniert und die Grundrechte eingehalten werden.
Haftbedingungen und Haftdauer sind von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat sehr unterschiedlich geregelt. Die Dauer der Untersuchungshaft vor und während des Prozesses variiert erheblich zwischen den Mitgliedstaaten. In manchen Ländern kann eine Person bis zu vier Jahren in Untersuchungshaft gehalten werden. Eine unverhältnismäßig lange Untersuchungshaft schadet dem Betroffenen, kann die justizielle Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten erschweren und steht im Widerspruch zu den Werten der EU.
Zu den Möglichkeiten, wie sich das Vertrauen der Justizbehörden untereinander verbessern ließe, zählt die Kommission den Austausch bewährter Haftpraktiken, Alternativen zum Freiheitsentzug und eine bessere Überwachung der Haftbedingungen auf einzelstaatlicher Ebene.
Weitere Informationsquellen:
Das Grünbuch der Kommission ist unter folgendem Link zu finden http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=COM:2011:0327:FIN:DE:PDF
Weitere Informationen zur öffentlichen Konsultation sind auf der Internetseite der Europäischen Kommission verfügbar http://ec.europa.eu/justice/newsroom/criminal/opinion/110614_en.htm




