Gleichstellung bedeutet Chancengleichheit für Frau und Mann. Leider ist der Grundsatz der Gleichstellung insbesondere auf dem Arbeitsmarkt noch nicht vollständig umgesetzt. Dabei ist die Beteiligung der Frauen am Arbeitsmarkt ein wesentliches Element für ein nachhaltiges Wachstum der Europäischen Union, auch um das Ziel der Europa 2020 Strategie von einer Beschäftigungsquote von 75 % zu erreichen.
Besonders eklatant ist die Situation an der Spitze von Unternehmen: Etwa 85 % der nicht geschäftsführenden Direktoren bzw. Aufsichtsratmitglieder in Unternehmen und 91 % der geschäftsführenden Direktoren bzw. Vorstandsmitglieder sind Männer. Dies bedeutet im Umkehrschluss, dass nur eine von sieben Top-Positionen in der Unternehmensleitung von einer Frau besetzt ist.
Die Europäische Union kann einen wesentlichen Beitrag leisten, Frauen den Weg zu höheren Positionen zu erleichtern bzw. erst zu ermöglichen.
Was bisher geschah...
Die Anfänge der Gleichstellung auf europäischer Ebene gehen auf die Römischen Verträge von 1957 zurück. Schon dort war der Grundsatz des gleichen Entgelts für Männer und Frauen bei gleicher Arbeit verankert.
Durch den Vertrag von Amsterdam wurde der Grundsatz der Gleichstellung von Männern und Frauen, auch außerhalb des Beschäftigungsbereichs, zur Zielvorgabe und zu einem der Grundprinzipien des Gemeinschaftsrechts. Mit dem im Dezember 2009 in Kraft getretenen Vertrag von Lissabon wurde die Gleichstellung nochmals gestärkt. Sie gehört heute zu den Grundwerten der Europäischen Union.
Während die Diskussionen um eine gesetzliche Frauenquote in Deutschland andauern, haben insgesamt 11 Mitgliedstaaten (Belgien, Frankreich, Italien, den Niederlanden, Spanien, Portugal, Dänemark, Finnland, Griechenland, Österreich und Slowenien) schon gesetzliche Regelungen zur Förderung der Gleichstellung auf Ebene der Unternehmensleitung.
Um die Gleichstellung in der gesamten Union zu fördern, hat die Kommission basierend auf dem Fahrplan für die Gleichstellung von Frauen und Männern (2006-2010), im September 2010 die Strategie für die Gleichstellung von Männern und Frauen 2010-2015 veröffentlicht. Diese Strategie soll innerhalb der Europäischen Union die Stellung der Frauen auf dem Arbeitsmarkt, in der Gesellschaft und in Führungspositionen verbessern.
Am 14. November 2012 hat die Kommission nun, nach mehrfacher Aufforderung durch das Europäische Parlament, einen Vorschlag für eine neue Richtlinie vorgelegt, die den Weg für qualifizierte Frauen in die Top-Positionen in Europas größten Unternehmen ebnen soll.
Die neue Richtlinie - 40 % Frauen für alle Unternehmen?
Der neue Richtlinienvorschlag der Kommission enthält eine Zielvorgabe, wonach 2020 40% der Aufsichtsratmitglieder bzw. der nicht geschäftsführenden Direktoren Frauen sein sollen. Öffentliche Unternehmen müssen dieses Ziel schon zwei Jahre früher, also 2018 erreichen. Solange in Unternehmen der Anteil an Frauen in Führungspositionen unter dieser 40%-Marke liegt, müssen die betroffenen Positionen auf der Grundlage klarer, geschlechtsneutraler und eindeutiger Qualifikationskriterien besetzen. Dabei enthält eine Frau bei gleicher Qualifikation den Vorzug.
Allerdings gilt diese Zielvorgabe nur für große börsennotierte Unternehmen, also nur rund 500 Unternehmen in ganz Europa. Kleine und mittlere Unternehmen, die weniger als 250 Beschäftigte und einen weltweiten Jahresumsatz bis zu 50 Mio. Euro haben sowie nicht börsennotierte Unternehmen, sollen von dem Anwendungsbereich ausgeschlossen sein. Zudem ist die Geltungsdauer der Richtlinie befristet. Die neue Richtlinie soll 2028 außer Kraft treten.
Was sagen die Sozialdemokraten dazu?
Der Richtlinienvorschlag ist ein Schritt in die richtige Richtung. Wir hatten uns jedoch mehr erhofft. Die eigentlichen Entscheidungspositionen, die Vorstände, sind von der der vorgeschlagenen Quote ausgenommen. Zudem tauchen in dem Vorschlag weniger Sanktionen auf als erwartet. Bei Nichteinhaltung der 40%-Quote durch börsennotierte Unternehmen sind bisher nur Geldbußen vorgesehen. Wirkungsvoller wäre unserer Meinung nach jedoch, Unternehmen Fördermittel zu entziehen oder sie von öffentlichen Ausschreibungen auszuschließen, wenn sie die vorgegebenen Quoten nicht erfüllen. Nur so kann genügend Druck aufgebaut werden, damit Unternehmen tatsächlich mehr Frauen in Führungspositionen bringen.
Nun ist das Parlament gefragt! Die Fraktionen müssen Farbe bekennen; sie müssen den Grundwerten im Vertrag Geltung in der Realität verschaffen.
Weitere Informationen:
Entschließung des Europäischen Parlaments zur Gleichstellung
Strategie der Kommission für die Gleichstellung von Männern und Frauen 2010 - 2015
Eurobarometer-Umfrage "Frauen in Führungspositionen"
18.06.2012:
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