Der Mehrjährige Finanzrahmen 2007 - 2013
Mit dem Mehrjährigen Finanzrahmen werden Obergrenzen für jede Ausgabenkategorie des EU-Haushalts festgelegt, die nicht überschritten werden dürfen. Für den aktuellen Finanzrahmen 2007 - 2013 haben Kommission, Rat und das Europäische Parlament am 17. Mai 2006 eine Interinstitutionelle Vereinbarung über die Haushaltsdisziplin in der Europäischen Union angenommen.
Darin werden die drei großen Schwerpunkte 2007 - 2013 festgelegt:
- Rubriken 1 und 2: Der Binnenmarkt muss durch Mobilisierung der Wirtschafts-, Sozial- und Umweltpolitik in das umfassendere Ziel der nachhaltigen Entwicklung eingebunden werden. Diese Priorität umfasst die Ziele Wettbewerbsfähigkeit, Kohäsion sowie die Bewahrung und Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen (hauptsächlich im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik).
- Rubrik 3: Der Begriff der Unionsbürgerschaft muss durch Vollendung eines Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts sowie die Sicherung des Zugangs zu Leistungen der Daseinsvorsorge mit Inhalt gefüllt werden.
- Rubrik 4: Europa muss eine kohärente, auf seine grundlegenden Werte gestützte Rolle als globaler Akteur übernehmen und dazu seiner regionalen Verantwortung gerecht werden, die nachhaltige Entwicklung fördern sowie einen Beitrag zur zivilen und strategischen Sicherheit leisten.
Daneben gibt es noch die Rubrik 5 "Verwaltung" sowie die Rubrik 6 "Ausgleichszahlungen" (vorübergehende Zahlungen an 2004 und 2007 beigetretenen Mitgliedstaaten), die jedoch nur sehr kleine Posten ausmachen.
Der Haushalt 2012
Seit Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon im Dezember 2009 wird der jährliche EU-Haushalt gemeinsam vom Europäischen Parlament und vom Rat beschlossen. Vorgeschlagen wird der Haushalt von der Kommission, die sich dabei aber an die festgesetzten Obergrenzen des mehrjährigen Finanzrahmens halten muss. Für den EU-Haushalt gilt der Grundsatz des Ausgleichs von Einnahmen und Ausgaben. Das bedeutet, da die EU keine eigenen Steuern erhebt, dass sie auch keine Kredite aufnehmen und sich verschulden kann und somit die Haushaltsplanung im Voraus keine höheren Ausgaben als Einnahmen vorsehen darf. In der Praxis kommt es allerdings oft vor, dass am Ende des Jahres ein Einnahmenüberschuss vorliegt. In diesem Fall wird der Überschuss dazu verwendet, den Beitrag der Mitgliedstaaten für das darauffolgende Haushaltsjahr zu verringern. Beim EU-Haushat muss zwischen Zahlungen und Verpflichtungen unterschieden werden.
Der Gesamthaushalt 2012 beläuft sich auf 129,1 Milliarden Euro an Zahlungen (Anstieg um 1,86%) und 147,2 Milliarden Euro an Verpflichtungen (Anstieg um 3,8%). Zum Vergleich: In Deutschland allein beläuft sich der Haushalt 2012 auf 306,2 Milliarden Euro und die Haushalte aller Mitgliedstaaten zusammen belaufen sich auf mehr als 6.300 Milliarden Euro. Die größten Ausgabenposten im EU-Haushalt machen mit 45,9% beziehungsweise 40,8% die Bereich "Nachhaltiges Wachstum" (Wettbewerbsfähigkeit und Kohäsion) und "Bewahrung und Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen" aus. Hingegen sind gerade einmal 5,6% des Haushalts für Verwaltungskosten eingeplant. Für den Bereich "Unionsbürgerschaft, Freiheit, Sicherheit und Recht" werden 1,4% des EU-Haushalts 2012 zur Verfügung gestellt.
Woher kommt das Geld?
Der EU-Haushalt wird aus Eigenmitteln und sonstigen Einnahmen finanziert.
Als Eigenmittel gelten die Einnahmen der EU. Hier werden drei Arten von Einnahmen unterschieden:
- Traditionelle Eigenmittel: Dies sind insbesondere Zölle, die bei der Einfuhr von Erzeugnissen aus Drittländern erhoben werden sowie Zuckerabgaben.
- Mehrwertsteuer-Eigenmittel: Hierbei handelt es sich um einen Teil der von den Mitgliedstaaten erhobenen Mehrwertsteuer.
- BNE-Eigenmittel: Dies sind Eigenmittel, die anhand des Bruttonationaleinkommens (BNE) der Mitgliedstaaten festgesetzt werden. Der BNE-Abrufsatz berechnet sich nach Maßgabe des zusätzlichen Eigenmittelbedarfs zur Finanzierung der nicht durch die übrigen Einnnahmen (MwSt.-Eigenmittel-Zahlungen, traditionelle Eigenmittel und sonstige Einnahmen) gedeckten Haushaltsausgaben. Diese Eigenmittel machen heute ca. 75% des Gesamtbudgets der EU aus.
Als sonstige Einnahmen der EU gelten zum Beispiel Steuern, die auf die Gehälter der EU-Bediensteten erhoben werden, Beiträge von Drittländern zu bestimmten EU-Programmen oder Bußgelder von Unternehmen, die gegen das Wettbewerbsrecht oder andere Rechtsvorschriften verstoßen haben.
Flexibilitätsinstrumente
Auch eine sehr genaue Haushaltsplanung kann natürlich nicht jedes Ereignis voraussehen, auf das die EU flexibel reagieren muss. Aus diesem Grund gibt es eine Reihe von so genannten Flexibilitätsinstrumenten, die es der EU erlauben, im konkreten Bedarfsfall sofort außerhalb des mehrjährigen Finanzrahmen aktiv zu werden:
- Die Soforthilfereserve: Sie ist in erster Linie für humanitäre Hilfeleistungen in Drittländern vorgesehen, beispielsweise im Fall einer Naturkatastrophe. Sie kann aber auch für Maßnahmen des zivilen Krisenmanagements und Katastrophenschutzes eingesetzt werden: 221 Millionen Euro pro Jahr.
- Der Solidaritätsfonds der Europäischen Union: Aus diesem Fonds werden EU-Mitgliedsländer und Beitrittskandidaten unterstützt, in denen sich eine schwere Katastrophe ereignet: 1 Milliarde Euro pro Jahr.
- Das Flexibilitätsinstrument: Mit diesem Instrument können in einem gegebenen Haushaltsjahr klar identifizierte Ausgaben gedeckt werden, die innerhalb der Obergrenzen einer oder mehrerer Rubriken nicht finanziert werden könnten.
- Der Europäische Fonds für die Anpassung an die Globalisierung: Dieser Fonds dient der zusätzlichen Unterstützung von Arbeitnehmern, die aufgrund der Globalisierung durch Umstrukturierungsmaßnahmen ihre Stelle verloren haben. Er soll ihnen bei der Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt helfen: Bis zu 500 Millionen Euro pro Jahr.
Fakten und Mythen zum Haushalt der Europäischen Union
Interinstitutional Agreement on Budgetary Discipline and Sound Financial Management (IIA)





