Datenschutz

Mehr Schutz beim Fluggastdatentransfer

Die EU-Kommission handelt mit den USA, Kanada und Australien neue Abkommen über die Weitergabe von Daten europäischer Flugpassagiere zum Zweck der internationalen Terrorismusbekämpfung aus. Bei Fluggastdaten handelt es sich um nicht überprüfte Angaben der Fluggäste, welche die Fluggesellschaften zu Buchungs- und Abfertigungszwecken speichern. Enthalten sind bis zu 19 verschiedene Arten von Informationen, wie Reisedaten und Reiseroute, Flugscheininformationen, Kontaktangaben wie Anschrift und Telefonnummer, Reisebüro, Zahlungsart, Sitznummer und Informationen zum Gepäck.

Am 13. Dezember 2011 stimmten die europäischen Innenminister der Unterzeichnung des neu ausgehandelten EU-USA Abkommens zu. Damit das Abkommen endgültig in Kraft treten kann, muss das Parlament seine Zustimmung geben. Zuvor hatten die Europaabgeordneten am 26. Oktober 2011 grünes Licht für das neue Fluggastdatenabkommen mit Australien gegeben. Die Verhandlungen mit Kanada sind noch nicht abgeschlossen.

Bereits in der Vergangenheit hat das Europäische Parlament seine Zweifel an der Vereinbarkeit der momentan noch geltenden Fluggastdaten-Abkommen mit europäischen Datenschutzstandards geäußert. Deshalb haben wir in unserer Resolution vom November 2010 Rat und Kommission aufgefordert, neue Abkommen auszuarbeiten, die dem europäischen Datenschutzniveau entsprechen und einen generellen Zugriff auf personenbezogene Daten sowie eine andauernde Speicherung ohne konkreten Verdacht ausschließen.

Da bereits andere Staaten wie Südkorea, Indien und Katar ihr Interesse an einem Fluggastdaten-Abkommen mit der EU signalisiert haben, fordern die Sozialdemokraten ein einheitliches EU-Modell als Grundlage für weitere Fluggastdaten-Abkommen. Ausschlaggebend hierfür müssen europäische Datenschutzstandards, angemessene Klagemöglichkeiten für Betroffene und strikte Regeln für die Weitergabe von Daten an Dritte sein. Zudem muss der Zweck der Datenübermittlung klar auf die Bekämpfung des Terrorismus und der organisierten Kriminalität begrenzt sein.

Kritik gibt es auch am US-amerikanischen Vorgehen, in bilateralen Verhandlungen mit einzelnen EU-Mitgliedstaaten zusätzliche Daten erheben zu lassen. Daher fordern die Europaabgeordneten die EU-Kommission auf, dringend Klarheit auch über die Abkommen zu schaffen, die lediglich bilateral bestehen sollen und nicht von den Mandatsentwürfen des aktuell zu beratenden Fluggastdaten-Pakets erfasst werden. Wir wollen die Weitergabe von Daten an Drittstaaten auf das Notwendigste minimieren. Daten, die bereits erhoben wurden, dürfen nicht bilateral oder individuell erneut gesammelt werden. Nur so können wir die Einhaltung europäischer Datenschutzstandards garantieren und Datenmissbrauch entschieden bekämpfen.

Wie bereits in der Vergangenheit, werden die Sozialdemokraten bei den Verhandlungen zu den neuen Fluggastdatenabkommen auf die Einhaltung von Bürgerrechten als oberste Priorität drängen. Einer sinnlosen Flut von Datenansammlungen werden wir uns entschieden widersetzen. Denn auch wir sind der Überzeugung, dass nicht alle Mittel mit dem Argument, den Terrorismus bekämpfen zu wollen, geeignet sind.

Links:

Die Texte des EU-Australien Fluggastdatenabkommens sowie des EU-USA Fluggastdatenabkommens stehen hier zur Verfügung:

Birgit Sippel

Europäische Union Sozialdemokratische Partei Deutschlands
 
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